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Wir führen in Zusammenarbeit mit Dipl. Ing. Franz
Müller aus Palling und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Fachkundelehrgänge für
Vorder- und Wiederlader sowie für Böllerschützen durch. Nach Möglichkeit führen wir die Lehrgänge für Vorder-
und Wiederlader als Kombilehrgang durch, wobei aber die Teilnahme an jeweils
einer Lehrgangsart möglich ist. Die Lehrgänge enden mit der behördlichen Prüfung und der
Zeugnisübergabe. Die Termine und Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte
der unten aufgeführten Übersicht.
Für Schützenvereine oder für Jäger führen wir nach
vorheriger Absprache gerne Sonderlehrgänge durch; sprechen Sie uns bitte
an. Voraussetzung für die Teilnahme an
unseren Lehrgängen ist die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34-1 VO
Spreng G, die Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (
Landratsamt ) rechtzeitig beantragen. Sie müssen dabei mit einer
Bearbeitungszeit bis zu sechs Wochen rechnen, wobei die Bescheinigung dann ein
Jahr gültig ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mit einem
Führungszeugnis zu verwechseln. Sind Sie schon im Besitz einer gültigen
Erlaubnis nach § 27 Spreng G, so ersetzt diese die
Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Bei Interesse an einem Lehrgang melden Sie
sich bitte wie folgt an:
Den ausgefüllten Anmeldevordruck senden Sie
dann bitte mit einem Scheck in Höhe der
jeweiligen Lehrgangsgebühr bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn an
uns.
Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach Eingang der
Anmeldung. Sobald Ihre Anmeldung und Lehrgangsgebühr eingegangen sind , werden
Ihnen eine Einladung und die erforderlichen Vorbereitungsunterlagen bis
spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn
zugeschickt.
Download:
Lehrgangstermine
Böllerschießen
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B – 2012
- 14 |
09.10.2012 |
Hauzenberg,
Schützenhaus Kropfmühl
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